ARBEITSRECHT · Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag: Nicht nur auf die Abfindung schauen

Beendigungsdatum, Freistellung, Zeugnis und Arbeitslosengeld: welche Punkte vor einer Unterschrift zusammen betrachtet werden sollten.

Stand: 3 Minuten Lesezeit
Symbolbild: vorbereitete Aktenmappe auf einem Tisch im Gerichtssaal
KI-gestütztes Symbolbild, keine Aufnahme eines tatsächlichen Verfahrens.

Das Wichtigste vorab

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ob er für Sie sinnvoll ist, hängt nicht allein von einer angebotenen Abfindung ab. Lassen Sie den vollständigen Entwurf und die Auswirkungen prüfen, bevor Sie sich festlegen.

Den vollständigen Entwurf bereithalten

Eine mündliche Zusammenfassung ersetzt den Vertragstext nicht. Für eine Prüfung benötige ich alle Seiten, Anlagen und vorhandene Begleitnachrichten. Teilen Sie mir außerdem mit, bis wann eine Antwort verlangt wird und ob Sie bereits etwas unterschrieben haben.

Das Ende des Arbeitsverhältnisses, die Vergütung bis dahin, offene Ansprüche und eine mögliche Freistellung hängen zusammen. Auch die Behandlung von Urlaub, Arbeitsmitteln und einem Zeugnis sollte nicht erst nach der Unterschrift besprochen werden.

Mögliche Folgen für das Arbeitslosengeld

Wer an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mitwirkt, muss mögliche Folgen für das Arbeitslosengeld berücksichtigen. § 159 SGB III regelt Sperrzeiten; ob ein wichtiger Grund vorliegt, hängt von den Umständen ab. Eine pauschale Zusage, der Vertrag sei für den Leistungsbezug folgenlos, wäre unzuverlässig.

Nennen Sie im Gespräch daher auch Ihre Anschlussplanung und bekannte Termine. Eine Prüfung sollte die rechtlichen und praktischen Folgen verbinden. Über sozialrechtliche Detailfragen kann gegebenenfalls eine gesonderte Abstimmung erforderlich sein.

Keine Entscheidung nur unter Zeitdruck

Bitten Sie um einen vollständigen Entwurf und ausreichend Zeit zur Prüfung. Ob eine konkrete Vereinbarung später noch angegriffen werden kann, lässt sich nicht allgemein zusagen. Verlassen Sie sich nicht auf ein vermeintlich immer bestehendes Widerrufsrecht.

In der Fallanfrage können Sie den Stand des Angebots und den gewünschten Beendigungstermin nennen. Ich bespreche dann mit Ihnen, was geprüft werden soll und welche Kosten für die Beauftragung entstehen können.

Ihre Checkliste für das erste Gespräch

  • Vertragsentwurf mit Anlagen sichern
  • Entscheidungsfrist und Beendigungsdatum nennen
  • Freistellung, Urlaub, Zeugnis und offene Zahlungen erfassen
  • Anschlussbeschäftigung oder geplanten Leistungsbezug ansprechen

Häufige Fragen

Kann ich auch einen unterschriebenen Vertrag prüfen lassen?

Ja. Teilen Sie mit, wann und unter welchen Umständen Sie unterschrieben haben. Daraus folgt aber keine Zusage, dass sich der Vertrag wieder lösen lässt.

Ist eine hohe Abfindung automatisch ein gutes Angebot?

Nein. Für die Bewertung sind auch die übrigen Vertragsbedingungen und Ihre persönliche Situation wichtig.

Gesetzliche Grundlagen

Die verlinkten Vorschriften können Sie im offiziellen Gesetzesportal nachlesen. Stand der redaktionellen Zusammenstellung: 27. September 2026. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung für einen konkreten Einzelfall.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Den eigenen Fall persönlich besprechen.

Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Schildern Sie mir Ihre Situation – ich bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen und die Kosten einer möglichen Beauftragung.

Eine Online-Anfrage begründet kein Mandat und wahrt keine Frist. Bei dringenden Fristen oder einem kurzfristigen Gerichtstermin bitte nicht allein auf eine schriftliche Rückmeldung warten.

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